[Buch der Familie]
B. Inhalt und Grenzen der Staatsgewalt
III. Familie und Mutterschaft
Art. 31.
Die Erziehung der Kinder zu geistig und körperlich tüchtigen Menschen im Geiste der Demokratie ist das natürliche Recht der Eltern und deren oberste Pflicht gegenüber der Gesellschaft.– aus: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik
vom 7. Oktober 1949
vom 7. Oktober 1949